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Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz nach EU-Richtlinien

Die tägliche Bildschirmarbeit wurde bereits in den Neunziger Jahren als Gesundheitsrisiko erkannt. Deshalb hat die EU eine Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze verabschiedet. Sie charakterisiert die ergonomischen Mindestanforderungen an einen modernen Büroarbeitsplatz.
Danach sind Arbeitgeber zu einer Arbeitsplatzanalyse verpflichtet, um festzustellen, ob und wie diese Vorgaben eingehalten werden.

Die Arbeitsplatzanalyse kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber durchgeführt werden. Gern helfen auch unsere Bürospezialisten beim Gesundheitscheck vorhandener Arbeitsplätze.
Und wenn wir neue Bildschirmarbeitsplätze einrichten, gehört die Einhaltung der EU-Richtlinien selbstverständlich zum Basis-Standard.

Die Kriterien einer Arbeitsplatzanalyse umfassen u.a. folgende Bereiche des Arbeitsplatzes:

  • Bildschirm
  • Tastatur
  • Arbeitstisch
  • Arbeitsstuhl
  • Lichtverhältnisse
  • Arbeitsumgebung

Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Checkliste zur umfassenden Beurteilung von Büroarbeitsplätzen zu.

Die wichtigsten Kerngrößen finden Sie auch auf folgendem PDF-Dokument.
Merkblatt zur Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Bürobereich